Ayn Rand
„A government is the most dangerous threat to man’s rights: it holds a legal monopoly on the use of physical force against legally disarmed victims.“ | Capitalism: The Unknown Ideal
Jüngste Geschehnisse lassen die österreichische Polizei in befremdlichem Licht erstrahlen. Es werden Obdachlose schikaniert[1] und es werden geradezu wahllos Menschen am Schwedenplatz verprügelt[2]. Dies ist jedoch nur die aktuelle Spitze des Eisberges. Man Rufe sich nur den Fall von Bakary J. in Erinnerung, der nach mittlerweile 7 Jahren noch immer vor Gericht um sein Recht kämpfen muss.[3] In selbige Richtung bewegt sich der Fall um die Tierschützer, die vor dem Landesgericht Wr. Neustadt angeklagt waren.[4]
Was müssen die Konsequenzen derartiger Dienstverfehlungen sein?
Es gibt eine Vielzahl von möglichen Dienstverfehlungen, die gegen die Bürger eines Staates oder auch nur gegen die in einem Staat auf haltigen Personen, begangen werden können. Die obigen vier Beispiele lassen auf den ersten Blick schon mehrere erkennen, die man folgendermaßen zusammenfassen könnte:
- Verletzung des Rechts auf Eigentum
- Verletzung der körperlichen Integrität und Freiheitsentzug
- Folter
- Verweigerung einer angemessenen Entschädigung
Diesen Verletzungen von (Menschen-)Rechten müssen sowohl angemessene Schutz- bzw. Entschädigungsmechanismen, als auch persönliche Konsequenzen für die Beamten entgegenstehen. Es gibt hier eine Vielzahl an gangbaren Möglichkeiten, die auch eingesetzt werden, allerdings nicht zum Schutz der Bevölkerung.
Mögliche Maßnahmen
Derzeit wird lediglich die Bevölkerung, mehr oder weniger willkürlich, mittels Videoüberwachung in ihrer Freiheit beschränkt. Dies gilt jedoch nicht für Polizeibeamte. Es gibt keine verpflichtete Videoüberwachung von Polizeikommissariaten und Verhörräumen bzw. Polizeieinsätzen und in Polizeigewahrsam befindlichen Personen. Genau hier würde eine Videoüberwachung allerdings Sinn machen. Zwei meiner beispielhaft ausgewählten Fälle ließen sich, so es eine derartige Vorschrift gäbe, einfach auflösen. Sowohl die Polizeiaktion gegen die Passanten am Schwedenplatz, als auch die Folter von Bakary J. wären innert kürzester Zeit geklärt: Entweder die Polizei kann unmanipulierte Videoaufnahmen des entsprechenden Einsatzes, der in Frage kommenden Geschehnisse, vorlegen, oder es gilt eine gegen staatliche Institutionen neu zu schaffende „Verschuldensvermutung“. Diese „Verschuldensvermutung“ darf selbstverständlich nicht auf persönliche Verurteilungen gegen Beamte abzielen, sondern auf einen angemessenen Schadensersatz, der sich an einer hypothetischen Verurteilung im höchstmöglichen Rahmen orientiert.
Genau an diesem Punkt greifen meine beiden anderen Beispiele ein. Sowohl den Obdachlosen, deren wenige Habe zum Teil im Rahmen der Polizeiaktion im Wiener Stadtpark abhanden kam, als auch die Tierschützer haben erhebliche, geradezu lebensbedrohliche, materielle Einbußen hinnehmen, ohne derzeit die Hoffnung auf eine angemessene Kompensation zu haben. So erhielt Martin Balluch, einer der Hauptangeklagten im Tierschützerprozess, eine Entschädigung in der Höhe von € 27.000.[5] Dieser Betrag ist eine Farce, stellt man ihm den erlittenen Schaden allein der 107 Tage unrechtmäßiger U-Haft gegenüber, nicht zu sprechen von Karrierenachteilen und entgangenen Einkommen. Seine Forderung von moderaten € 1,1 Mio. ist in Anbetracht der österreichischen Rechtslage in das Reich der Mythen zu verweisen. Ebenso haben auch Folteropfer keine Chance auf eine angemessene Entschädigung. So erhielt das Folteropfer Magnus Gäfgen lediglich € 3.000 Entschädigung.[6] Es bedarf hier des Zuspruches von punitive damages bzw. eines Strafschadensersatz. Dies aus drei Gründen, erstens soll der Staat als Träger des Gewaltmonopols aufgrund des Missbrauchs eben dieser Gewalt bestraft werden, zweitens soll spezialpräventiv darauf hingewirkt werden derartigen Missbrauch zu unterbinden und drittens muss es zu einem angemessenen Schadensersatz kommen. Ein angemessener Schadensersatz kann in diesen Fällen nach herkömmlichen Regelungen kaum erreicht werden, weil die emotionale Komponente härter und strenger zu beurteilen ist: Jeder dieser Menschen ist nach wie vor dem Gewaltmonopol des Staates Österreich unterworfen und hat nur unter höchster Anstrengung und hohem finanziellen Aufwand die Chance dies zu ändern.
Abschließend muss man zusammenfassen: Es müssen Polizeiaktionen überwacht werden und punitive damages Opfern von Polizeivergehen zugesprochen werden.